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   BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 164.97   

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BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 164.97 (https://dejure.org/1997,23050)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1997 - 8 B 164.97 (https://dejure.org/1997,23050)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1997 - 8 B 164.97 (https://dejure.org/1997,23050)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für eine Geltendmachung von Verfahrensfehlern - Talsperrenbedingte Mehrkosten im Rahmen einer Umlage der Abwasserabgabe - Kosten im Sinne des Kommunalabgabengesetzes

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 164.97
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84

    Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht -

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 164.97
    Soweit die Beschwerde die vermeintliche Abweichung des Berufungsurteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 1986 - BVerwG 5 C 33.84 - (BVerwGE 74, 196 [BVerwG 15.05.1986 - 5 C 33/84]) rügt (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), ist ihr schon deshalb nicht weiter nachzugehen, weil die angeblich divergierende Entscheidung nicht dieselbe Rechtsvorschrift betrifft, mit der sich das Berufungsurteil befaßt.
  • BVerwG, 22.07.1987 - 1 B 170.86

    Ausländer - Abschiebungskosten - Arbeitgeber

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 164.97
    Voraussetzung für die Revisionszulassung wegen Divergenz ist aber u.a. ein entscheidungserheblicher abstrakter Rechtssatzwiderspruch in Auslegung und Anwendung derselben Rechtsvorschrift (stRspr, vgl. u.a. Beschluß vom 22. Juli 1987 - BVerwG 1 B 170.86 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 12.08.1997 - 8 B 164.97
    In der Beschwerdebegründung muß daher dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden (vgl. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), daß und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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